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Steuerstrafrecht in Bad Homburg

Steuerstrafrecht in Bad Homburg – hier geht es in erster Linie um Steuerhinterziehung. Wer in das Visier der Steuerfahndung geraten ist, benötigt kompetente Hilfe – am besten von einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Bad Homburg. Steuerhinterziehung ist in § 370 AO unter Strafe gestellt. Geldstrafen, aber auch Freiheitsstrafen sind möglich. Die Steuerermittlung wendet verschiedene Maßnahmen an, um vermeintlichen Steuersündern auf die Spur zu kommen.

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Was ist Steuerstrafrecht?

Nomen est omen: Steuerstrafrecht ist Steuerrecht plus Strafrecht. Zum einen ist jeder Bürger verpflichtet, Steuern zu zahlen, wenn ein Steuertatbestand vorliegt, zum anderen kann der Bürger zusätzlich sanktioniert werden (zum Beispiel mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe), wenn er vorwerfbar dieser Pflicht nicht nachkommt. Was ist Steuerstrafrecht? Steuerstrafrecht ist ein Teil des Strafrechts, in dem es um Steuerdelikte geht. In der Praxis ist dies vor allem der Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Kurz gesagt: Während das Steuerrecht die Höhe der Steuern regelt, befasst sich das Steuerstrafrecht mit den strafrechtlichen Konsequenzen eines Fehlverhaltens mit steuerlichem Bezug.

Im Steuerstrafrecht in Bad Homburg geht es also in der Praxis immer um zwei Rechtsgebiete – und genau das ist für den Betroffenen ein erheblicher Nachteil:

  • Einerseits hat er als Beschuldigter in einem Strafverfahren ein umfassendes Schweigerecht. Kein Beschuldigter ist verpflichtet, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken.
  • Andererseits muss jeder Steuerpflichtige Auskunft über steuerlich erhebliche Tatsachen geben.
  • Oft ist es schwer, hier einen Ausgleich zu finden.

Für jeden Betroffenen ist es deshalb ratsam, sich mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, der sich sowohl im Steuerrecht als auch im Strafrecht gut auskennt. Er wird mit Ihnen die Vor- und Nachteile möglicher Strategien im Steuerverfahren und im Steuerstrafverfahren besprechen.

Welche Verbrechen und Vergehen gibt es im Steuerstrafrecht?

Steuerstrafrecht in Bad Homburg ist in der Praxis, aber auch in der Theorie ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Welche Verbrechen und Vergehen gibt es im Steuerstrafrecht? Der wichtigste Tatbestand des Steuerstrafrechts ist die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO (Abgabenordnung). Daneben gibt es einige wenige andere Straftatbestände:

  • § 372 AO, Bannbruch: Die verbotene Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr bestimmter Gegenstände.
  • § 373 AO, gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel.
  • § 374 AO, Steuerhehlerei: Hier geht es um den Ankauf bestimmter Gegenstände unter Hinterziehung von Ausfuhr- und Einfuhrabgaben.

In der Praxis ebenfalls bedeutend ist die leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße verfolgt werden kann. Eine leichtfertige Steuerverkürzung kommt in Betracht, wenn der Betroffene nicht vorsätzlich gehandelt hat. Ein Anwalt für Steuerstrafrecht in Bad Homburg kann in vielen Fällen darauf hinwirken, dass die Behörden zu der Überzeugung gelangen, einen Vorsatz nicht nachweisen zu können. Denn oft ist selbst für Experten nicht ohne weiteres klar, ob ein bestimmtes Verhalten gegen steuerliche Vorschriften verstößt oder nicht.

Wie sollte sich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren im Steuerstrafrecht in Bad Homburg verhalten?

Bildbeschreibung

Wenn es um ein Verfahren im Steuerstrafrecht in Bad Homburg geht, wird die Steuerermittlung des Finanzamts Bad Homburg aktiv. Es ist die Aufgabe der Steuerfahndung, Straftaten mit steuerrechtlichem Bezug aufzudecken. Nur wenn eine Tat zweifelsfrei bewiesen ist, darf jemand wegen einer Straftat verurteilt werden. Um an verwertbare Beweise zu gelangen, machen die Steuerfahnder von verschiedenen Ermittlungsmethoden Gebrauch. Oft wird wegen des Verdachts einer Steuerstraftat eine Außenprüfung angeordnet. Auch kann die Steuerfahndung in bestimmten Fällen Geschäftsräume untersuchen oder Dokumente, Computer und Festplatten beschlagnahmen.

Spätestens dann, wenn Sie ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen Fragen zum Sachverhalt gestellt werden, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Bad Homburg aufsuchen. Gemeinsam mit Ihnen wird er die weitere Vorgehensweise besprechen. Oft ist es vorteilhaft, den Schwerpunkt der Strategie auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Finanzbehörden zu setzen. In anderen Fällen kann es aber sinnvoll sein, eine für die Ermittlungsbehörden schlechte Beweislage für die eigene Verteidigungsstrategie zu nutzen.

Wichtig: Ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Bad Homburg unterliegt dem Schweigerecht. Sie haben als Beschuldigter in einem Strafverfahren also nichts zu befürchten, wenn Sie offen und ehrlich mit Ihrem Rechtsanwalt reden.

Wie verläuft eine Durchsuchung?

Im Steuerstrafrecht in Bad Homburg versuchen die Ermittler oft auch Beweismaterial mit einer Durchsuchung zu entdecken. Es ist wichtig, dass Sie sich zunächst die Ausweise der Ermittler und den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen. Setzen Sie sich dann unverzüglich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung. Machen Sie keine Aussagen zur Sache, lassen Sie sich auch nicht in private Gespräche verwickeln. Denken Sie daran, dass die Ermittler meist über Spezialwissen verfügen und diesen Vorteil auszunutzen versuchen. Bleiben Sie freundlich, aber auch sachlich und bestimmt. Sorgen Sie dafür, dass die normalen Arbeiten in Ihren Büroräumen fortgesetzt werden können.

Wann ist eine Selbstanzeige im Steuerstrafrecht sinnvoll?

Die Selbstanzeige ist im Steuerstrafrecht die goldene Brücke zur Straffreiheit. In § 371 AO ist geregelt, dass derjenige, der gegenüber der Finanzbehörde "zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt", nicht bestraft wird. Er muss allerdings die zu Unrecht nicht gezahlten Steuern nachzahlen.

Kurz gesagt: Eine Selbstanzeige verhindert die Bestrafung. Allerdings sollten Sie sich niemals vorschnell selbst anzeigen. Denn die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ist an strenge Bedingungen geknüpft. So besteht die Gefahr, dass Sie zum Beispiel erst durch die Selbstanzeige einen Verdacht auf sich lenken. Und dieser Verdacht ist in vielen Fällen sogar unbegründet, wenn rechtlich keine Steuerhinterziehung vorliegt. Setzen Sie sich vor einer Selbstanzeige deshalb unbedingt mit einem Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Bad Homburg in Verbindung.

Fazit

Im Steuerstrafrecht in Bad Homburg sind Sie mit einem Rechtsanwalt, der Ihre Rechte und Ihre Interessen vertritt, immer auf der sicheren Seite. Durch die Inanspruchnahme juristischer Expertise lassen sich empfindliche Strafen vermeiden. Nehmen Sie deshalb unbedingt Kontakt zu einem Experten auf, wenn es um Steuerstrafrecht in Bad Homburg geht. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie erfahren möchten, ob sich eine Selbstanzeige lohnt. Auch in anderen Fragen des Steuerrechts kann Sie ein spezialisierter Rechtsanwalt umfassend beraten.

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Bad Homburg Ratgeber ist ein Service von:
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Redaktion: Kai Kruel

Fotos auf dieser Seite: MQ-Illustrations / Adobestock.com (Selbstanzeige im Steuerstrafrecht) | David / Adobestock.com (Steuerstrafrecht in Bad Homburg)